13.03.2020
Stabstelle entscheidet über öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen in Worms
Zur Eindämmung des sich immer stärker
ausbreitenden Corona-Virus COVID-19 hat sich die Stabstelle der Stadt Worms erneut
über mögliche Maßnahmen beraten. Die Stadt Worms erlässt eine
Allgemeinverfügung zum Verbot aller nicht notwendigen Veranstaltungen, die
vorerst bis einschließlich Donnerstag, 30. April, gilt. Somit sind nun alle städtischen
Indoor-, Outdoor- und Sportveranstaltungen in Worms abgesagt. Damit folgt der
Stab der am gestrigen Donnerstag, 12. März, von der Bundesregierung
ausgesprochenen Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren. Außerdem
empfiehlt der Stab privaten Veranstaltern, ihre Veranstaltung ebenfalls
abzusagen.
Außerdem hat sich der Verwaltungsstab aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der Empfehlung des Gesundheitsamtes dazu entschieden, ab Samstag, 14. März, alle öffentlichen Freizeiteinrichtungen, darunter der Tiergarten Worms, die Stadtbibliothek Worms, das Heinrich-Völker-Bad, die Wormser Museen sowie das Wormser Theater, Kultur- und Tagungszentrum bis auf weiteres zu schließen. Diese Entscheidung ist notwendig, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Wohl der Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.
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