Offene Rechtsfragen in der gegenwärtigen Krisensituation

29.04.2020

Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus bleiben alle öffentlichen und privaten Schwimmbäder bis auf weiteres geschlossen.

Sehr geehrter Badegast, liebe Kursteilnehmerin, lieber Kursteilnehmer,

wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir bezüglich der weiteren Vorgehensweise und Handhabung unserer Kurse und Jahreskarten zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine verbindliche Auskunft geben können, da uns bislang kein gültiger Rechtsbeschluss vorliegt.

Der Bundestag hat am 22.04.2020 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beraten. Das heißt, ob letztlich Gutscheine oder Rückerstattungen angeboten werden können, wird auf bundespolitischer Ebene entschieden, hierauf haben wir als kommunale Einrichtung leider keinen Einfluss.

Die rechtliche Aufarbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald wir eine Rückmeldung von der Bundesregierung bzw. von den zuständigen Behörden erhalten haben, werden wir uns selbstverständlich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die weitere Vorgehensweise mitteilen - an dieser Stelle vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder in den Wormser Sportbädern begrüßen zu dürfen!

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