Aktuelle Meldung der Landesregierung

13.05.2020

Warten auf Auflagen zur Wiedereröffnung der Bäder

Foto: © Staatskanzlei RLP/Schäfer
Foto: © Staatskanzlei RLP/Schäfer
Die Landesregierung RLP hat heute darüber informiert, dass Freibäder mit Auflagen am 27. Mai öffnen können. Welche Auflagen das sind, ist noch völlig offen und damit können wir leider noch nicht sagen, welche Auswirkungen das auf die Wormser Sportbäder hat. Wir bitten daher um Verständnis, auch wenn wir bereits an einer Konzeption zur Wiedereröffnung arbeiten, dass wir über das weitere Vorgehen und den Zeitplan bis zur Öffnung erst informieren, wenn uns die noch zu erstellende neue Rechtsverordnung inklusive der Auflagen zur Öffnung vorliegen.
 
Klicken Sie hier, um diese Seite bei Facebook empfehlen zu können. Bereits beim Anklicken werden Daten zu Facebook übertragen.
 
 
Logo Worms

KONTAKT
Freizeitbetriebe Worms GmbH
Monsheimer Str. 41
67549 Worms
Telefon: 06241/853-7833
sprtbdrwrmsd

Impressum | Datenschutz | Login
© Freizeitbetriebe Worms GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.