Hallenbad öffnet ab 06. September seine Türen

01.09.2021

Die Freibadsaison in Worms endet am 05. September und das Hallenbad öffnet wieder seine Türen – allerdings nur für Personen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Achtung Achtung - das Hallenbad des Heinrich-Völker-Bades öffnet wieder seine Türen.
Achtung Achtung - das Hallenbad des Heinrich-Völker-Bades öffnet wieder seine Türen.

„Die Freibadsaison neigt sich dem Ende und wir freuen uns darauf, dass wir das Hallenbad wieder in Betrieb nehmen können“, so Badleiterin Ines Szimm. Ab Montag, 06. September um 9.00 Uhr ist das Schwimmen im Innenbereich wieder möglich. Die Traglufthalle „Luftikus“ folgt am 18. September und ergänzt das Angebot an Schwimmflächen für den öffentlichen Badebetrieb. Durch die geltende Corona-Verordnung gilt der 3G-Nachweis: Der Zutritt ist also nur geimpften, genesenen und getesteten Personen erlaubt. Wer das Hallenbad betreten will, muss ein entsprechendes Zertifikat vorlegen. Alle weiteren laut Corona-Verordnung geltenden Hygienemaßnahmen bleiben bestehen.

Im Innenbereich ist weiterhin eine Maske zu tragen und auch der Weg in die Schwimmhalle über die schmale Wendeltreppe erfordert diesen Schutz. Ist man am Platz angekommen, oder auf dem Weg ins Becken, benötigt man keine Maske mehr. Umkleiden, Spinde und ein eingeschränktes Föhnangebot stehen zur Verfügung, allerdings bleiben die Duschen im Umkleidebereich weiterhin gesperrt – die Duschen im Hallenbad sind geöffnet.

Eine vorherige Reservierung des Besuches ist erwünscht, da es insbesondere an den Wochenenden oder in den Abendstunden zu einem erhöhten Besucheraufkommen kommen kann. Die Vorabreservierung bietet die Möglichkeit, sich einen garantierten Einlass zu sichern.

„Die Sicherheit unserer Badegäste und Mitarbeiter steht für uns an erster Stelle. Wir bitten daher um ein rücksichtsvolles Miteinander. Wenn wir gemeinsam die Sicherheits- und Hygieneregeln beachten und achtsam miteinander umgehen, steht einer entspannten sportlichen Auszeit im Heinrich-Völker-Bad nichts im Weg“, so Szimm.

> Online-Ticketreservierung wird empfohlen. Der Kauf von Tickets an der Badkasse ist nur möglich, sofern das Gästelimit noch nicht ausgeschöpft ist.
> Beim Besuch des Hallenbades und der Traglufthalle gilt die 3G-Regel: es muss ein negativer Corona-Test (Schnelltest, nicht älter als 24h oder PCR-Test, nicht älter als 72h, aus einem offiziellen Testzentrum, einer Apotheke oder einer Hausarztpraxis) in digitaler oder Papierform vorgelegt werden. Selbsttests sind nicht zulässig.
> Ein Impfnachweis (Zweitimpfung + 14 Tage), sowie ein Genesenennachweis gelten wie ein negativer Testnachweis. Kinder unter 14 Jahren, sowie Schülerinnen und Schüler sind von der Testnachweispflicht befreit.
> Weiterhin ist die Kontaktnachverfolgung für den Badbetreiber verpflichtend. Bei Gästen, die Tickets im Online-Shop reservieren, werden die Kontaktdaten bereits abgefragt und gespeichert. Diese Gäste müssen ihre Kontaktdaten nicht nochmal beim Badeintritt abgeben. Bei Gästen, die an der Kasse ein Ticket kaufen, werden die Kontaktdaten mithilfe eines (Papier-)Kontaktformulars erfasst. 

Bitte beachten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln in den Bädern und die Hinweise in unserer erweiterten Hausordnung.

 
Klicken Sie hier, um diese Seite bei Facebook empfehlen zu können. Bereits beim Anklicken werden Daten zu Facebook übertragen.
 
 
Logo Worms

KONTAKT
Freizeitbetriebe Worms GmbH
Monsheimer Str. 41
67549 Worms
Telefon: 06241/853-7833
sprtbdrwrmsd

Impressum | Datenschutz | Login
© Freizeitbetriebe Worms GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.