Wichtige Besucherinformation!

26.11.2021

Geänderte Zutrittsregelungen & pandemiebedingt, temporär geänderte Öffnungszeiten

Im Rahmen der aktuellen Infektionsschutzgesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz während der Corona Pandemie haben sich die Zutrittsregeln für den Badebesuch auch im Heinrich-Völker-Bad von einem auf den anderen Tag geändert. „Rheinland-Pfalz setzt landesweit die 2G-Regel um und ermöglicht nur noch vollständig geimpften, genesenen oder ihnen gleichgestellten Personen den Zutritt, dafür in unbegrenzter Anzahl. Diese Regelung setzen wir selbstverständlich auch für die Wormser Sportbäder um“, so Beigeordneter Timo Horst. Ausnahmeregelungen gelten für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahre, die einen aktuellen Testnachweis (offizielles Zertifikat, nicht älter als 24 Stunden) benötigen. Kinder bis 12 Jahre sind von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Die Regelungen betreffen den öffentlichen Badebetrieb, Schulen und schwimmsporttreibende Vereine gleichermaßen – die Verantwortlichen arbeiten aktuell an der Umsetzung dieser Regelung.

Vor diesem Hintergrund hatte das Heinrich-Völker-Bad, um das Schulschwimmen der rund 25 Wormser Schulen und rund 15 Vereinen weiter gewährleisten zu können, vorübergehend den öffentlichen Badebetrieb ausgesetzt, um auch unter den neuen Vorgaben alle Kundenwünsche einzubeziehen. Die nun gefundenen Optimierungsmöglichkeiten sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Badebetrieb bereits ab Montag, 29.11.2021 wieder wie gewohnt aufnehmen zu können.

„Die Kontrollpflicht des 2G-Nachweises von jedem Badbesucher ist für uns mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden, personell nur stemmbar, wenn wir die Abläufe anpassen und insbesondere bei den Schulen und Vereinen auf Unterstützung setzen können“, fasst Badleiterin Ines Szimm die aktuellen Herausforderungen zusammen. „Nur wenn jedes Rad ins andere greift, alle gemeinsam mit viel Verständnis füreinander und für den aktuell notwendigen Sicherheitsmechanismus haben, läuft der Betrieb“, mahnt Szimm. Die Belastung aller ist deutlich zu spüren, dabei ist Schwimmen aus Szimms Sicht eine der schönsten Sportarten, die es gibt: „Sport und körperliche Fitness sind ein Garant für Erholung und Wohlbefinden, das sollte nicht nur während einer Pandemie für alle im Vordergrund stehen.“

Da in Worms der öffentliche Badebetrieb parallel zum Schul- und Vereinsschwimmen stattfindet, gilt es alle unter einen Hut zu bringen. „Die Verunsicherung bei jedem einzelnen unserer Badbesucher ist natürlich enorm. Wir werden heute und in den nächsten Tagen viel informieren müssen, haben Verständnis für die Fragen und Sorgen und suchen nach praktikablen Lösungen für alle Besuchergruppen.“ Da mit der Einführung der 2G-Regel die Begrenzung der maximalen Besucheranzahl gefallen ist, ist keine Vorabreservierung und auch kein gestaffelter Eintritt mehr erforderlich. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt nun über die Luca App oder Kontakterfassungsbögen, die vor Ort ausgefüllt werden können. Und während beim öffentlichen Badegast jeder Einzelne für seine eigenen Nachweise verantwortlich zeichnet, übernimmt dies bei den Schulen und Vereinen nun der Lehrer und Trainer in Abstimmung mit der Badleitung selbst. Allen anderen Personen, die unter die 2G-Regelung fallen und für die eine qualifizierte Testung erlaubt ist, steht das Drive-In Testzentrum auf dem Black & White Parkplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stelle.

 
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