Paternusbad: Entscheidung über Fördergelder Bauabschnitt zwei steht noch aus. Fertigstellung Sanitärgebäude im Sommer 2024

23.01.2024

Der Haushaltsausschuss des Bundestags wird darüber entscheiden, welche Schwimmbäder, Sportstätten und Kultureinrichtungen mit Bundesmitteln gefördert werden. Von den 400 Millionen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erhofft sich die Stadt Worms Fördergelder in Höhe von bis zu 75 Prozent für die technische Sanierung des Paternusbades in Worms-Pfeddersheim.

(vlnr Stefan Gehring, 1. Vorsitzende Förderverein Paternusbad e.V., Jens Thill, Ortsvorsteher Worms-Pfeddersheim, Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst, Ursula Awenius-Regente, Freizeitbetriebe Worms GmbH) Baustellenbegehung Paternusbad – es sind alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Interimsbetrieb im Sommer zu ermöglichen. 
(vlnr Stefan Gehring, 1. Vorsitzende Förderverein Paternusbad e.V., Jens Thill, Ortsvorsteher Worms-Pfeddersheim, Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst, Ursula Awenius-Regente, Freizeitbetriebe Worms GmbH) Baustellenbegehung Paternusbad – es sind alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Interimsbetrieb im Sommer zu ermöglichen.

Aktuell werden die erforderlichen technischen Voraussetzungen für eine vorübergehende Wiederinbetriebnahme des beliebten Freibades Paternusbad geschaffen und der Fortschritt der Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt geht zügig voran. Die Entscheidung bezüglich der beantragten Fördergelder für den zweiten Bauabschnitt aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", finanziert aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF), steht jedoch noch aus.
„Bisher wurde noch keine abschließende Bewertung der Projektskizzen durchgeführt“, berichtet Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst über den aktuellen Sachstand. Die Projektauswahl obliege dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 im November 2023. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 - 2 BvF 1/22 - hat das Bundesministerium der Finanzen das KTF mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 41 BHO belegt. Horst: „Das bedeutet, dass bis auf Weiteres keine neuen Rechtsverpflichtungen über Haushaltsmittel eingegangen werden dürfen. Selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, sobald wir weitere Informationen zur Vorgehensweise und den getroffenen Entscheidungen erhalten.“ Ungeachtet dieser Situation würden alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um nach einer Freigabe der Mittel unverzüglich reagieren zu können.

So wurde die gesamte Schwimmbadtechnik erneut für den vorübergehenden Betrieb geprüft, um die Mindestanforderungen für den Interimsbetrieb erfüllen zu können. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Chlorgranulatanlage getauscht und mit den Filteranlagen verbunden. Letztere wurden überholt, Sand abgesaugt und durch neuen Filtersand ersetzt. Pumpen und Schieber wurden gewartet und Dichtungen ausgetauscht. Die Maßnahmenliste bis zur Wiederinbetriebnahme ist lang.

Die größte Herausforderung stellt nach wie vor die Beckenabsenkung dar: Nicht nur die Beckenumgänge wurden davon tangiert, auch werden Risse in Wand und Boden vermutet, die für die bestehenden Leckagen ursächlich sein könnten. Um den Überlauf für das komplette Becken gewährleisten zu können, wird ein Anheben der einen oder ein Absenken der anderen Beckenseite geprüft – die technischen Prüfverfahren dazu laufen.

Der neue Eingangsbereich nimmt währenddessen zunehmend Gestalt an. Das Kassen- und Sanitärgebäude befindet sich im fortgeschrittenen Rohbaustadium, und die Terminierung für das Richtfest – ein wichtiger Meilenstein – steht damit kurz bevor. Im Juni soll das Paternusbad wieder öffnen. Es wird eine Interimslösung sein, solange der zweite Bauabschnitt noch auf sich warten lässt und Übergangslösungen für die technischen Herausforderungen gefunden sind, so hatten es die zuständigen Gremien entschieden.

Klicken Sie hier, um diese Seite bei Facebook empfehlen zu können. Bereits beim Anklicken werden Daten zu Facebook übertragen.
 
 
Logo Worms

KONTAKT
Freizeitbetriebe Worms GmbH
Monsheimer Str. 41
67549 Worms
Telefon: 06241/853-7833
sprtbdrwrmsd

Impressum | Datenschutz | Login
© Freizeitbetriebe Worms GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

 

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.